Zum Inhalt

Maßnahmen

Nach Art. 32 DSGVO ist der Verantwortliche zuständig für die Sicherheit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Er hat dazu geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. In Privacysoft können Sie diese über die Zusatzfunktionen in verschiedenen Modulen (VV, Av, TOM und ADT) erfassen. Einmal dokumentierte Maßnahmen können in anderen VVs oder TOM-Fragebögen jederzeit aus der Liste wieder ausgewählt werden. Wenn Sie somit die Maßnahmen bei der Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten über die Zusatzfunktion dokumentieren, erstellen Sie ich in der Übersicht der Maßnahmen eine Liste aller technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die Liste ist im DSM-Menü verankert.

Anlage einer Maßnahme

Wir zeigen Ihnen hier die Anlage einer Maßnahme im VV Modul. Wenn Sie den Button Maßnahme im gewünschten Moduls auswählen, können Sie eine neu Maßnahme anlegen, oder bereits angelegte Maßnahmen auswählen. Diese Ansicht lässt sich umschalten auf bereits archivierte, aktive oder alle Maßnahmen.

Mit dem Button "Neuanlage" startet die Erfassung einer Maßnahme. Die Felder Bezeichnung und Typ der Maßnahme sind dabei Pflichtangaben. Die Gültigkeitsdauer kann optional dokumentiert werden.

Die Maßnahme starten mit dem Status "Aktiv", mit einem Klick auf diesen können Sie diesen Status in "Archiviert" ändern, damit ist die Maßnahme wieder verworfen.

Nachdem Sie auf "Weiter" geklickt haben, können Sie noch eine genauere Beschreibung der Maßnahme dokumentieren und einen oder mehrere zuständige Kontakte hinzufügen. Mit "Speichern und Beenden" ist die Erfassung abgeschlossen.

Sperren einer Maßnahme

Nachdem eine Maßnahme angelegt wurde, besteht die Möglichkeit diese zu sperren. Damit ist diese nicht mehr bearbeitbar. Entsperrt werden kann eine Maßnahme durch den Ersteller, oder durch Benutzerinnen und Benutzer mit den Rollen DSB oder Administrator*in.